Vorwürfe gegen Raphael Bögge unberechtigt!

Richtigstellung:

Ich, Raphael Bögge, habe keine einzige Einladung zum bevorstehenden Grillen zerrissen. Einzig habe ich in meiner Aufgabe als Erster Bürgermeister um die Vernichtung des entsprechenden Schreibens in einer städtischen Einrichtung gebeten. Damit bin ich der Aufgabe nachgekommen, dass sich städtische Einrichtungen politisch neutral verhalten.

Vorwürfe gegen Raphael Bögge unberechtigt!

 
Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamtes:
"Es ist richtig, dass jede politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände durch den Art 84 Abs. 2 BayEUG verboten ist. Unter das Verbot fällt auch die Benutzung der Schule als Informationsverteiler. Für die Einhaltung dieses Verbotes ist aber die Schule verantwortlich.
Kindergärten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des BayEUG. Bei den städtischen Kindergärten ist es daher Aufgabe der Stadt, entsprechende Regeln aufzustellen, wie mit solchen Schreiben umzugehen ist. Dabei ist jedoch der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, d.h. es werden grundsätzlich Schreiben aller politischer Gruppierungen an die Elternbeiräte weitergeleitet oder grundsätzlich keine.
Bei den kirchlichen Kindergärten hat der jeweilige Träger zu entscheiden, wie mit solchen Schreiben umgegangen wird.
Grundsätzlich ist es aber niemand verwehrt, Schreiben an Schulen, Kindergärten oder andere öffentliche Einrichtungen zu schicken.
Demzufolge ist hier kein Fehlverhalten der Wählergruppe "Gemeinsam für Senden" bzw. von Herrn Bögge als Bürgermeisterkandidat der Wählergruppe festzustellen. Nach Art. 29 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes darf ein Bürgermeister seine Amtsbezeichnung auch außerhalb des Dienstes führen. Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn Herr Bürgermeister Bögge auf der Einladung der Wählergruppe "Gemeinsam für Senden" seine Amtsbezeichnung verwendet."